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Qualifizierungschancengesetz: Förderung für den digitalen Wandel

Sie wollen sich oder Ihre Belegschaft fit machen für die digitale Zukunft? Dank des neuen Qualifizierungschancengesetzes bekommen Arbeitnehmer und Unternehmen jetzt hohe Weiterbildungszuschüsse. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.  

Aktuell erleben wir einen fundamentalen Wandel der Arbeitswelt: Etliche Jobs fallen durch die digitale Transformation künftig weg, andere entstehen neu, viele Berufsbilder verändern sich. Bisher hat die Bundesagentur für Arbeit überwiegend Weiterbildungen für Arbeitssuchende, gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer gefördert. Das hat sich nun mit einem neuen Gesetz geändert: Ab 01.01.2019 gibt es einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmer*innen, sich beruflich weiterzubilden. Grundlage ist der § 82 SGB III des Qualifizierungschancengesetzes. Dieser besagt, dass Arbeitnehmer*innen, die beruflich weiterkommen wollen, auch die Chance auf Weiterbildung und Qualifizierung bekommen sollen. Dazu wird das bisherige Programm der Bundesagentur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAu) auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet. Die Bundesregierung hat im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit dafür jährlich über 6 Milliarden Euro bereitgestellt.

Vom neuen Qualifizierungschancengesetz profitieren sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber:

  • Arbeitgeber können dank Qualifizierungschancengesetz die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter vom Staat fördern lassen. Dadurch werden sie finanziell entlastet, außerdem profitieren sie von besser ausgebildeten Mitarbeitern. Eine Weiterbildung ist außerdem eine gute Möglichkeit, Arbeitnehmer enger an das Unternehmen zu binden.
  • Arbeitnehmern räumt das Qualifizierungschancengesetz erstmals ein Recht ein, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Berufs weiterzubilden, damit sie auch noch in einigen Jahren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Weiterbildungen sind auch berufsbegleitend möglich und Teilzeitkräfte profitieren ebenfalls von dem neuen Gesetz.

Soweit die Theorie. Wie sieht es aber in der Praxis aus? Leider wissen viele Arbeitnehmer*innen gar nicht, dass eine Qualifizierung gefördert wird. Auch viele Arbeitgeber kennen nicht immer alle Angebote, die es für ihre Beschäftigten gibt. Und oftmals wissen beide Seiten nicht, welche Schritte sie dafür einleiten müssen. Denn, auch wenn es jetzt den Rechtsanspruch auf Weiterbildung gibt, müssen doch gewisse Bedingungen erfüllt werden.

So müssen sowohl die Berufsausbildung als auch die letzte Fortbildung eines Antragstellers mindestens vier Jahre zurückliegen. Zudem darf die Fortbildung nur von einem entsprechend zertifizierten Anbieter durchgeführt werden, und sie muss mindestens 160 Stunden umfassen. Und die Qualifizierung darf sich nicht ausschließlich auf kurzfristige Anpassungsmaßnahmen für den aktuellen Arbeitsplatz beschränken. Denn eine Weiterbildung soll Arbeitnehmer*innen auch für die Zukunft stärken. Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt einen Teil der Weiterbildungskosten. Stellen Unternehmen ihre Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt frei, gewährt die Bundesagentur zusätzlich auch Lohnkostenzuschüsse. 

Wie hoch die Zuschüsse sind, hängt von der Größe des Unternehmens ab:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Unternehmen und Beschäftigte bleiben auch weiterhin selbst verantwortlich für die Qualifizierung. Aber dank des Qualifizierungschancengesetzes, übernimmt künftig die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Kosten – vorausgesetzt, die Weiterbildung dient dazu, Beschäftigte für die sich wandelnde Arbeitswelt fit zu machen. Doch wie findet man den richtigen zertifizierten Anbieter? Wie kann man als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einen Weiterbildungskostenzuschuss beantragen? Welche weiteren Voraussetzungen gilt es zu beachten? Um hier nicht den Überblick zu verlieren, lohnt es sich kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Die MYPEGASUS Akademie ist dabei ein zertifizierter und spezialisierter Partner. Seit 25 Jahren unterstützt der Bildungsträger Betriebsparteien und Arbeitnehmer, die sich für berufliche Qualifizierungen interessieren. 

Die MYPEGASUS Akademie begleitet dabei auf Wunsch den kompletten Prozess: Von der Bestandsaufnahme im Betrieb, über die Erstellung eines betrieblichen Qualifizierungsplans bis zur Umsetzung der Maßnahmen. Auch bei der Antragsstellung können Firmen sich auf die Expertise der MYPEGASUS verlassen.