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Transfergesellschaften sind spezielle Unternehmen, in denen Arbeitnehmer, die vom Verlust des Arbeitsplatzes betroffen sind, in Bezug auf die persönlich berufliche Zielrichtung beraten und unterstützt werden. Ziel ist die Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen und die Verbesserung der Vermittlungsaussichten. Mitarbeiter haben die Möglichkeit durch Bildungsträger qualifiziert und von neuen Arbeitgebern im Rahmen von Arbeitserprobungen beschäftigt zu werden. Alle Aktivitäten sind auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt gerichtet.
Transferkurzarbeit gemäß § 111 SGB III ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um Entlassungen zu vermeiden. Der Gewährung von Transferkurzarbeitergeld geht eine Förderung der Teilnahme an einer Transfermaßnahme voraus. Diese sind mindestens das Profiling sowie die Arbeitsuchendmeldung.
Das Transferkurzarbeitergeld soll für max. 12 Monate den Transfer von der bisherigen Beschäftigung, hin zu einer neuen Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber, oder den Übergang in die Selbstständigkeit unter- stützen und somit Arbeitslosigkeit aufgrund Umstrukturierung verhindern. Die Höhe des Transferkurz- arbeitergeldes entspricht der Höhe des Kurzarbeitergeldes. Das Transferkurzarbeitergeld wird durch die Transfergesellschaft ausgezahlt und auf Antrag des Arbeitgebers von der zuständigen Agentur für Arbeit erstattet.
Das Profiling ist ein strukturiertes Interview zur Feststellung der Eingliederungsaussichten. Die Ergebnisse werden in einem Fragebogen dokumentiert. Ohne ein Profiling wird kein Transferkurzarbeitergeld gewährt.
Ziel des Profilings (wird auch als Anamnese oder Erhebung des Ist-Stands bezeichnet) ist, dass die Agentur für Arbeit
Das Profiling findet während der Arbeitszeit statt. Zur Teilnahme werden die Mitarbeiter freigestellt.
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