Kosten einer Transfergesellschaft

In einer Transfergesellschaft  entstehen für Arbeitgeber typischerweise drei zentrale Kostenarten.

1. Remanenzkosten

Das sind Kosten, die beim Arbeitgeber verbleiben („remanent“ = verbleibend), nachdem die Mitarbeitenden bereits in die Transfergesellschaft gewechselt sind.

Diese beinhalten:

  • Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld (Transfer-KuG)
    → Arbeitgeber stockt das staatliche KuG (ca. 60–67 %) oft auf 80 % oder mehr auf.

  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
    → z. B. Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

  • Sonderzahlungen (anteilig)
    → Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (je nach Vereinbarung).

  • Urlaubsabgeltung

Kurz gesagt:

Remanenzkosten sind alle Personalkosten, die der Arbeitgeber weiterhin trägt, obwohl die Beschäftigten nicht mehr im abgebenden Unternehmen arbeiten.

 

2. Qualifizierungsbudget

Budget für Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeitenden während der Zeit in der Transfergesellschaft. Ziel ist die schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. 

Es gibt dabei auch Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit, die einen Teil der Kosten übernehmen können.

 

3. Verwaltungskosten

Kosten für die Organisation und Durchführung der Transfergesellschaft. Also sozusagen die „Regiekosten“ der Transfergesellschaft für die Übernahme der Arbeitgeberfunktion.

Gerne erstellen wir für Arbeitgeber eine beispielhafte Hochrechnung der Kosten mit verschiedenen Szenarien. 

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