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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Mypegasus Akademie GmbH

A. Allgemeines

1. Das Unternehmen

Die Mypegasus Akademie GmbH wurde 1997 vor dem Hintergrund der bereits 1994 mit der Mypegasus GmbH entstandenen ersten Transfergesellschaft modernen Typs gegründet. Die Geschäftsanteile der Mypegasus Akademie GmbH befinden sich in der Hand der Mypegasus Stiftung. Stiftungszweck ist die Volks- und Berufsbildung. Die Mypegasus Akademie GmbH (nachstehend „Mypegasus“ genannt) versteht sich als Spezialist in Personalfragen und Vermittler von beruflichen Perspektiven.  Die Mypegasus bietet kompetente, unabhängige Ausbildung, Weiterbildung und Beratung auf dem Gebiet der dualen Berufsausbildung, Umschulung und beruflichen Qualifizierung an. Das Leistungsspektrum umfasst sowohl offene Berufsausbildungen, Umschulungen und Standardtrainings, als auch spezielle und kundenspezifische Seminare, Workshops,  Beratungen und sonstige Leistungen, sowohl als Inhouse-Lösung beim Kunden, als auch in den Trainingszentren der Mypegasus. Alle Berater und Trainer sind praxisorientiert und haben in der Regel langjährige Berufserfahrung, auch außerhalb des Beratungs- und Trainingsumfeldes und oft auch eine didaktische Zusatzqualifikation. Diese und weitere transparente „Qualitätsstandards für unsere Trainings-partner“ sind auch vertraglicher Bestandteil der Zusammenarbeit der Mypegasus mit Trainern, Beratern und Coaches. Ein Ethikkodex ist darüber hinaus für alle Trainer verbindlich.

2. Qualitätspolitik

Die Mypegasus besitzt eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001. Unsere Unternehmensphilosophie ist geprägt von der Idee der Vermittlung von beruflichen Perspektiven durch Ausbildung, Weiterbildung und Beratung.

3. Geltungsbereich

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der Mypegasus und dem Kunden sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachstehend „AGB“ genannt. Diese gelten für alle Leistungen der Mypegasus, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von der Mypegasus schriftlich bestätigt worden sind. Frühere AGB und Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Grundlage aller Verträge ist die in unseren Katalogen beziehungsweise unseren Angeboten gemachte Leistungsbeschreibung, wobei geringfügige Abweichungen zulässig sind, soweit dadurch der vereinbarte Vertragszweck nicht gefährdet wird. Es gelten die jeweils dort genannten Teilnahmevoraussetzungen. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage. Notwendige Kundendaten werden verarbeitet und gespeichert. Die Mypegasus verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Mypegasus verpflichtet sich außerdem, Informationen – gleich welcher Art – über den Teilnehmer und/oder die Geschäfts- und Betriebsinterna des Kunden vertraulich zu behandeln. Der Kunde wird hiermit über sein Recht zum Widerspruch gegen die Datenverarbeitung informiert. Der Widerspruch ist postalisch zu richten an die Mypegasus Akademie GmbH, Burkhardt+Weber Straße 57, 72760 Reutlingen, per E-Mail unter info@mypegasus.de oder per Telefax unter 07121/347515. Nach einem erfolgten Widerspruch wird Mypegasus die weitere Verarbeitung der Daten des Kunden unterlassen, es sei denn die Verarbeitung erfolgt im Rahmen eines Vertragsverhältnisses oder dient der Wahrnehmung der berechtigten Interessen des Kunden. Mit dem Abschluss des Vertrages werden diese AGB in das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Mypegasus mit einbezogen.

4. Mitwirkungsobliegenheiten

Soweit der Kunde für die von ihm beauftragte Leistung der Mypegasus öffentlicher Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen benötigt, ist er für deren Erlangung selbst verantwortlich. Notwendige öffentliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen sind bereits mit der Anmeldung vorzulegen. Für die Zulassung zu einer externen Prüfung (z. B. IHK) und die Einhaltung aller damit zusammenhängenden Termine, Fristen, Kosten und Zulassungsbedingungen usw. ist der Kunde allein verantwortlich. Die Mypegasus unterstützt den Kunden aber hierbei. In diesem Zusammenhang ist der Kunde für den damit verbundenen finanziellen Aufwand alleine zuständig. Der Kunde hat die für die jeweilige Veranstaltung geltende Hausordnung und die ggfls. ausgehängten Hinweise zur Benutzung von technischen Ausstattungen zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet den unter Mißachtung der ihm mitgeteilten Hausordnung und Benutzungsregelung entstandenen Schaden vollständig auszugleichen und soweit die Mypegasus für solche Schäden in Anspruch genommen wird, diese von allen Verbindlichkeiten freizustellen.

B. Allgemeine Bedingungen für Training, Coaching, Workshops, und Ausbildungen

1. Vertragsabschluß

1.1. Die Anmeldung des Kunden zu offenen Standardtrainings muss schriftlich erfolgen. Telefonische Vorabreservierungen sind möglich, jedoch muss umgehend eine schriftliche Anmeldung nachgereicht werden. Nach Eingang der Anmeldung des Kunden erhält dieser umgehend eine Anmeldebestätigung. Etwa drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhält der Kunde eine Einladung mit allen notwendigen Informationen (Veranstaltungsort, Beginn und Ende, Anfahrtshinweise, Unterkünftsmöglichkeiten u.a.), soweit sich nicht aus dem Vertragsgegenstand eine Ausbildung oder Umschulung  in einem Trainingscenter der Mypegasus ergibt.

1.2. Verträge über kundenspezifische Trainings, Seminare, Workshops und sonstige Leistungen bedürfen der Schriftform und kommen in der Regel durch ein Angebot der Mypegasus und dem entsprechenden schriftlichen Auftrag bzw. Bestätigung des Kunden zustande.

1.3. Soweit der Kunde für die von ihm beauftragte Leistung der Mypegasus öffentliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen benötigt, ist er für deren Erlangung selbst verantwortlich. Notwendige öffentliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen sind bereits mit der Anmeldung vorzulegen, es sei denn, solche Voraussetzungen sind erst später nachzuweisen. Mypegasus ist berechtigt Kundenangebote ohne notwendige Zulassungen und Genehmigungen abzulehnen.

1.4  Für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluß nicht die Zulassungserfordernisse erfüllt, behält sich die Mypegasus den Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung vor. Die bis zu einer Kündigung bereits fällig gewordenen Kosten sind vom Kunden zu bezahlen.

2. Stornierung von offenen Standardtrainings durch den Kunden

2.1. Die Stornoerklärung des Kunden bedarf der Schriftform. Sie ist kostenfrei, wenn sie spätestens bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Mypegasus eingeht. Bei Absagen bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünfzig Prozent (50%) des Preises berechnet. Bei Absagen nach diesem Termin bzw. bei Nichterscheinen wird die volle Gebühr berechnet (100%).

2.2. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, einen Ersatzteilnehmer zu dem Standardtraining zu entsenden, ohne dass hierbei zusätzliche Gebühren entstehen. Der Ersatzteilnehmer muss in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

2.3. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt nachzuweisen, dass der Mypegasus Akademie GmbH durch die Stornierung kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Stornierungsgebühr. In diesem Fall wird der nachgewiesene Schaden in Rechnung gestellt.

3. Stornierung von kundenspezifischen Trainings, Seminaren, Workshops und sonstigen Leistungen durch den Kunden

3.1. Die Stornoerklärung des Kunden von kundenspezifischen Trainings, Seminaren, Workshops und sonstigen Leistungen bedarf der Schriftform. Sie ist bis drei Wochen vor Leistungsbeginn gebührenfrei. Kosten, die der Mypegasus in Vorbereitung der vereinbarten Leistungen bereits entstanden sind, müssen vom Kunden bezahlt werden.

3.2. Bei Stornierungen später als drei Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt (100%).

3.3. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt nachzuweisen, dass der Mypegasus durch die Stornierung kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Stornierungsgebühr. In diesem Fall wird der nachgewiesene Schaden in Rechnung gestellt.

3.4 Rahmenverträge mit Kunden können abweichende Fristen enthalten.

4. Stornierung durch die Mypegasus Akademie GmbH

4.1. Bei zu geringer Teilnehmerzahl und in Fällen höherer Gewalt behält sich die Mypegasus vor, Trainings, Seminare oder sonstige Leistungen abzusagen, zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl erhält der Kunde spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn Bescheid, in Fällen höherer Gewalt so bald wie möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden schnellstmöglich zurückerstattet. 

4.2. Höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift beinhaltet – ist aber nicht beschränkt auf – arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Vertragsverstöße von Unterauftragnehmern und Erfüllungsgehilfen, Krankheit, Unfall, Erdbeben, Feuer, Überflutung, kriegerische Handlungen, Embargo, Aufstände und andere Umstände, die sich außerhalb der zumutbaren Einflussnahmen der Mypegasus befinden und sie davon abhalten, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

4.3. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz entstandener Auslagen beziehungsweise weitere Ansprüche des Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Mypegasus bzw. ihren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last oder es wird wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich zwingend gehaftet.

4.4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Referenten oder einen bestimmten Veranstaltungsraum. Der Mypegasus steht das Recht zu, bei kurzfristiger Erkrankung eines Referenten die zeitliche Abfolge von Veranstaltungen zu ändern bzw. zeitlich anzupassen.

5. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen

5.1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen hat der Kunde die dafür vorgesehene Teilnahmegebühr an Mypegasus zu bezahlen. Bei Veranstaltungen von mehr als 3 Monaten Dauer ist die vom Teilnehmer danach zu bezahlendende Gebühr in monatlich gleichbleibenden ratierlichen Beträgen jeweils spätestens vor Beginn des Veranstaltungsmonats zu bezahlen (Abschlagszahlungen). Handelt sich nach dem Vertragsgegenstand um eine nur kurzzeitige Veranstaltung bis zu 3 Monaten Dauer oder um eine einmalige Veranstaltung, so ist die dafür fällig werdende Gebühr bereits nach Übersendung der Anmeldebestätigung fällig und zu bezahlen.

5.2. Alle weiteren Rechnungen der Mypegasus sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung ohne jeglichen Abzug fällig. 

5.3. Zahlt der Kunde die fälligen Rechnungen innerhalb weiterer 14 Tage nach Zugang nicht, so ist die Mypegasus berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt bzw. sonstige Leistungen einstweilen einzustellen, bis die Forderung gegen den Kunden erfüllt ist. Bei längerdauernden Veranstaltungen kann ein Teilnehmer auch insoweit von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

5.4. Für jede außergerichtliche Mahnung hat der Kunde der Mypegasus einen Betrag in Höhe von EUR 5,00 für den sächlichen Aufwand einer Mahnung zu ersetzen, es sei denn der Kunde weist nach, dass der der Mypegasus entstandene Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

6. Verzug, Unmöglichkeit und Leistungshindernisse

6.1. Vereinbarte Fertigstellungs- oder Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie im schriftlichen Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung der Mypegasus oder im schriftlichen Vertrag als verbindlich bezeichnet sind. Nach Ablauf verbindlicher Fertigstellungs- oder Leistungstermine hat der Kunde der Mypegasus zunächst eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, die Leistungen nach Ablauf dieser Frist abzulehnen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gemäß Ziff. 7 dieser AGB verlangen. Dies gilt auch im Falle der Unmöglichkeit seitens der Mypegasus. Entsprechendes gilt bei Teilverzug der Mypegasus oder teilweiser, von  Mypegasus zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, wenn die teilweise Erfüllung dieses Vertrages für den Kunden nicht von Interesse ist.

6.2. Die Mypegasus ist von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen insoweit und solange befreit, wie diese durch höhere Gewalt verhindert wird. Die Mypegasus wird den Kunden von Anfang und Ende der Veränderung infolge höherer Gewalt informieren. Höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift beinhaltet – ist aber nicht beschränkt auf – arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Feuer, Überflutung, kriegerische Handlungen, Embargo, Aufstände und andere Umstände, die sich außerhalb der zumutbaren Einflussnahme von der Mypegasus befinden und sie davon abhalten, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Mypegasus berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Satz 1 gilt sinngemäß auch, wenn notwendige Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen nicht oder nicht fristgerecht  vorliegen oder später widerrufen oder zurückgenommen werden.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Wenn etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel der von der Mypegasus erbrachten Leistung darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Ziff. 2  dieser AGB nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist eine Haftung der Mypegasus ausgeschlossen. Die Mypegasus übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherheitsobliegenheiten gemäß Ziff. 3 dieser AGB beruhen.

7.2. Für Schäden des Kunden haftet die  Mypegasus auf Schadensersatz dem Kunden gegenüber nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder soweit wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich oder nach der Rechtsprechung zwingend gehaftet wird. Dies gilt auch für eine eventuelle Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, fehlerhafter Beratung oder Einweisung oder wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bzw. für eine Haftung wegen unerlaubter Handlung.

7. 3 Die Mypegasus haftet nicht für etwaige Vermögensschäden des Kunden, die aus einer nicht zustande gekommenen oder einer abgebrochenen Veranstaltung resultieren.

7. 4 Die Mypegasus haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl eingebrachter Sachen oder für die Garderobe des Kunden.

7.5. Die Haftung der Mypegasus ist im kaufmännischen Verkehr auf jeden Fall auf den typischerweise bei Rechtsgeschäften der vorliegenden Art entstehenden und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

7.6. Beginn und Ende der Verjährung sowie die Verjährungsfrist richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.

8. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

8.1. Die Parteien verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten oder bekanntgewordenen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Vertragsparteien werden insoweit, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages hierzu angehalten sind, zur Geheimhaltung verpflichtet.

8.2. Die Parteien verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwenden.

8.3. Die vorstehenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung und Nichtverwertung entfallen, soweit die Informationen der anderen Vertragspartei vor der Mitteilung nachweisbar bekannt waren oder von einem berechtigten Dritten zu irgendeinem Zeitpunkt berechtigt offenbart oder berechtigt zugänglich gemacht wurden oder der Öffentlichkeit bekannt oder allgemein zugänglich waren. Die Verpflichtung aus Ziff. 8.1 und 8.2 bleiben jedoch bestehen, wenn ein Verschulden der anderen Vertragspartei dazu geführt hat, dass die Informationen der Öffentlichkeit bzw. Dritten bekannt oder zugänglich waren.

8.4. Die Geheimhaltungspflicht bleibt bis fünf Jahre nach Beendigung des Vertrages bestehen.

8.5. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Für Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen vereinbaren die Parteien die Schriftform.

9.2. Das Vertragsverhältnis zwischen der Mypegasus und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckprozesse ist Reutlingen, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die  Mypegasus ist jedoch berechtigt, den für den Kunden allgemeinen Gerichtsstand zu wählen. 

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder können sie nicht durchgeführt werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

C. Ergänzende Bestimmungen für Werkverträge

10. Anwendungsbereiche der Ziff. 10. – 12.

Die nachfolgenden Regelungen der Ziff. 10. – 12. gelten neben den Ziff. 1. – 9. für Beratungsangebote und -verträge über die Erstellung von Analysen, Berichten, Gutachten, Prospekten, Studien und ähnlichen Werken, wenn und soweit die Vergütung der Mypegasus gemäß Vertrag in erster Linie von der Erstellung eines Werkes abhängig ist (Werkverträge). Die Bestimmungen der Ziff. 10. – 12. gelten neben den Ziff. 1. – 9. ferner für Teilleistungen der Mypegasus entsprechender Werkverträge gemäß Satz 1, wenn diese in dem Beratungsangebot oder -vertrag von weiteren Leistungen der Mypegasus abgegrenzt sind, beispielsweise bei stufenweisem oder nach Phasen gegliedertem Vorgehen. Soweit anderweitig nicht vertraglich geregelt, ist das Werk am Wohnsitz oder der gewerblichen Niederlassung des Kunden zu erbringen.

11. Abnahme von Werkleistungen

11.1. Die Mypegasus legt dem Kunden das vertragsgemäß hergestellte Werk zur Abnahme vor. Der Kunde verpflichtet sich, das Werk unverzüglich danach abzunehmen. Eine Nutzung des Werkes durch den Kunden stellt eine schlüssige Abnahme dar.

11.2. Ist die Abnahme nach der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die bloße Anerkennung des vollendeten Werkes durch den Kunden. Eine Nutzung des Werkes durch den Kunden stellt eine schlüssige Abnahme dar.

11.3. Die vorstehenden Regeln über die Abnahme gelten entsprechend für etwaige voneinander abgrenzbare Teilleistungen der Mypegasus innerhalb der einzelnen im Beratungsvertrag etwa vereinbarten Leistungsphasen, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahme- und Präsentationstermine vereinbart werden.

12. Gewährleistung

12.1. Etwaige offensichtliche Mängel des Werkes und das etwaige offensichtliche Fehlen von zugesicherten Eigenschaften des Werkes hat der Kunde der Mypegasus binnen drei Wochen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch des Kunden.

12.2. Ist das Werk nicht so beschaffen, dass es die zugesicherten Eigenschaften aufweist, oder ist es mit Fehlern behaftet, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, so wird Mypegasus innerhalb angemessener Frist nachbessern. Mypegasus hat in diesem Fall auch die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen. Dies gilt nicht, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Kunde das Werk nach der Lieferung/Leistung an einen anderen Ort als dem vertraglichen vereinbarten Leistungsort beziehungsweise Wohnsitz/die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht hat, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Lieferung/Leistung. Mypegasus ist berechtigt, die Beseitigung der Fehler zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der  Mypegasus wird das Recht eingeräumt, zweimal Nachbesserung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde nach seiner Wahl von der Mypegasus die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

12.3. Schadensersatzansprüche des Kunden richten sich nach Ziff. 7 dieser Geschäftsbedingungen.

12.4. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen der Mypegasus richtet sich nach § 638 BGB.

12.5. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Ziffern 6 und 7 unberührt. 

13. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Verein-barung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Mypegasus Akademie GmbH

Burkhardt+Weber Straße 57

72760 Reutlingen Stand: 01.10.2019

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