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Gesetzliche Grundlagen Transfergesellschaft

Gesetzliche Grundlagen einer Transfergesellschaft sind im Sozialgesetzbuch III geregelt (§§ 110,111 SGB III). Basis für die Gründung einer Transfergesellschaft ist eine Betriebsänderung nach den Bestimmungen des  § 111 BetrVG sowie ein Interessenausgleich und Transfersozialplan nach § 111 BetrVG. Zwingende Voraussetzung für den Erhalt von Förderleistungen ist u. a. eine Beratung des personalabgebenden Unternehmens durch die Agentur für Arbeit vor Abschluss des Transfersozialplans.

Sollte im Betrieb kein amtierender Betriebsrat existieren, kann laut der gesetzlichen Grundlagen die Gründung einer Transfergesellschaft trotzdem erfolgen, wenn die Agentur für Arbeit die Betriebsänderung als gegeben ansieht.

Voraussetzungen für die Gründung einer Transfergesellschaft 

Gesetzliche Voraussetzungen sind geregelt und geben den Rahmen für die Gründung einer Transfergesellschaft vor. Die inhaltliche Ausgestaltung einer Transfergesellschaft erfolgt zwischen Unternehmen und Arbeitnehmervertretern, wie dem Betriebsrat. Grundsätzlich wird die Transfergesellschaft in jedem betrieblichen Fall neu “erfunden”. D.h. die betrieblichen Parteien verhandeln die wesentlichen Parameter, wie z.B. Laufzeit, finanzielle Mittel für Vermittlungscoaching und Qualifizierung, Sprinterprämie sowie monatliches Nettoentgelt in der Transfergesellschaft jeweils neu.

Zwei Dinge sind dabei ganz wichtig:

1) Kompetente Beratung durch spezialisierte und transfererfahrene Juristen. Gerne empfehlen wir den betrieblichen Parteien entsprechende Fachleute. 

2) Die frühzeitige Einbindung des Transferträgers hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der Transfergesellschaft. Die notwendigen Mittel für Vermittlungscoaching und Qualifizierung variieren sind immer abhängig von der Belegschaftsstruktur und den jeweiligen Bedarfen.     

Die Materie ist nicht ganz einfach. Auf jeden Fall sollten Sie sich vor der Gründung einer Transfergesellschaft ausführlich und kompetent beraten lassen.  

Transfer Voraussetzungen
Transfer Betriebsänderung

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