Grundsätzlich besteht in der Transfergesellschaft jederzeit die Möglichkeit, sich zu qualifizieren. Insbesondere wenn der neue Job eine zusätzliche Qualifikation erfordert. Die Mittel zur Qualifizierung stellt das abgebende Unternehmen zur Verfügung. Die Agentur für Arbeit kann ebenfalls mit einem sogenannten Bildungsgutschein unterstützen. So kann der Aufenthalt in einer Transfergesellschaft sogar für das Nachholen eines Berufsabschlusses genutzt werden.