Stärkung der Förderung von Weiterbildung in Transfergesellschaften – ein wichtiger Schritt!
Stärkung der Förderung von Weiterbildung in Transfergesellschaften – ein wichtiger und überfälliger Schritt!
Die Bundesregierung hat sich im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ auf ein Maßnahmenpaket mit 34 Punkten in den Bereichen Rente, Steuern und Arbeitsmarkt verständigt. Die angekündigte Stärkung der Förderung von Weiterbildung in Transfergesellschaften ist dabei sehr begrüßenswert!
Transfergesellschaften sind weit mehr als ein Instrument zur Abfederung von Personalabbau. Sie sind wichtige Beschäftigungsbrücken und leisten einen entscheidenden Beitrag zur arbeitnehmerorientierten Transformation. Qualifizierung ist der Schlüssel, um Beschäftigte erfolgreich in neue berufliche Perspektiven zu begleiten.
Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung die bestehenden Regelungen zur Weiterbildungsförderung in Transfergesellschaften reformieren möchte. Der § 111a SGB III steht seit Langem in der Kritik: Starre Fristen und verpflichtende Kostenbeteiligungen erschweren in der Praxis häufig genau die Qualifizierungsmaßnahmen, die für einen erfolgreichen beruflichen Neustart notwendig wären.
Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir: Der Qualifizierungsbedarf orientiert sich an den individuellen Perspektiven der Beschäftigten – nicht an bürokratischen Vorgaben.
Wir begrüßen daher die angekündigte Reform ausdrücklich und hoffen auf eine zügige, praxisnahe Umsetzung. Denn Qualifizierung ist keine Nebensache – sie ist eine Investition in Beschäftigungsfähigkeit, Fachkräftesicherung und eine erfolgreiche Transformation unserer Wirtschaft.