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Transferagentur

Die Transferagentur ist einer Outplacementberatung zur beruflichen Neuorientierung sehr ähnlich. Anstatt Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, wird die Kündigungsfrist genutzt, um die Mitarbeiter nahtlos in eine neue Beschäftigung zu vermitteln. Die Transferagentur wird staatlich stark gefördert. Im Gegensatz zu einer Transfergesellschaft, die die Arbeitgeberfunktion übernimmt, bleiben die vom Personalabbau betroffenen Beschäftigten im Unternehmen. Sie werden allerdings von ihrer Arbeit freigestellt, um die Beratungsleistungen der Transferagentur in Anspruch nehmen zu können.

Vermittlung

Oft trifft der Arbeitsplatzverlust Beschäftigte unvorbereitet und existenzbedrohlich, deshalb hat die Agentur für Arbeit unterstützende Instrumente geschaffen. Im Rahmen eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins können Arbeitssuchende beispielsweise kostenfrei private Arbeitsvermittler einschalten, die bei der beruflichen Neuorientierung unterstützen. Nach einer Wartezeit von 6 Wochen Arbeitslosigkeit haben Arbeitslose im Leistungsbezug ALG I sogar einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein. Bei MYPEGASUS könnnen diese Gutscheine eingelöst werden.

Transfergesellschaft

Transfergesellschaften sind ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, mit dem Ziel, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Unternehmens, zügig in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Die Beschäftigten werden nicht arbeitslos, sondern können finanziell abgesichert für maximal 12 Monate an ihrer neuen beruflichen Perspektive arbeiten. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft, früher auch Auffanggesellschaft bzw. Beschäftigungsgesellschaft genannt, ist für die vom Personalabbau bedrohten Beschäftigten immer freiwillig. Transfergesellschaften werden durch die Betriebsparteien über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert.