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MYPEGASUS richtet interne Meldestelle ein

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Ziel des Gesetzes ist ein umfassender Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. 

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz tratt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz regelt, dass Unternehmen Meldekanäle für Hinweise zu Straftaten, bestimmte Ordnungswidrigkeiten sowie Verstöße gegen ausdrücklich im Gesetz aufgelistete Rechtsvorschriften einrichten müssen. 

Zudem werden auch externe Meldestellen vom Staat eingerichtet. Menschen, die im betrieblichen Kontext auf Unrecht hinweisen – sogennnte Hinweisgeber*innen oder Whistleblower*innen – erhalten einen besonderen Schutz vor einer Schlechterbehandlung, wenn sie die Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen.

MYPEGASUS hat ebenfalls eine Meldestelle eingerichtet. Die Kontaktaufnahme ist mündlich oder schriftlich möglich. Ansprechpartner ist Gerhard Benz.

Kontakt

MYPEGASUS GmbH

Burkhardt + Weber Str. 57
72760 Reutlingen
fon: 0049 / (0)7121 / 34 75 – 0
fax: 0049 / (0)7121 / 34 75 – 15
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