Wie Transfergesellschaften den Arbeitsmarkt 2026 prägen
Wie Transfergesellschaften den Arbeitsmarkt 2026 prägen
Die letzten Monate haben Transfergesellschaften als zentrales Instrument des deutschen Arbeitsmarktes ins Rampenlicht gerückt. Viele Betriebe setzen auf den staatlich geförderten Personaltransfer, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
So hat MYPEGASUS bundesweit an seinen 25 Standorten aktuell alle Hände voll zu tun – seien es umfangreiche Restrukturierungen, Betriebsschließungen oder Insolvenzen. Verhandlungen über Interessenausgleiche und Sozialpläne bestimmen vielerorts die Agenda – und zeigen, dass sich die einstige „Warteschleife“ Transfergesellschaft zu einem entscheidenden Sicherheitsnetz für Tausende Beschäftigte entwickelt hat.
„Wir erleben derzeit eine tiefgreifende Industriekrise, die nun verstärkt auf den Arbeitsmarkt durchschlägt“, sagt MYPEGASUS-Geschäftsführer Dr. Martin Rosemann.
Jedes dritte Unternehmen möchte 2026 Stellen abbauen
Eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) unter knapp 2.000 Unternehmen stützt diese Einschätzung: Die Geschäftserwartungen für das Jahr 2026 fallen noch schlechter aus als die Perspektiven für 2025. Dieses negative Erwartungsbild hat spürbare Folgen für den Arbeitsmarkt: 36 Prozent der Unternehmen planen, im kommenden Jahr Stellen abzubauen, lediglich 18 Prozent wollen neue Arbeitsplätze schaffen.
Besonders trüb sind die Aussichten in der Industrie. Laut IW-Umfrage wollen 41 Prozent der Industriebetriebe Stellen streichen, nur etwa jede siebte Firma plant Neueinstellungen. Gewerkschaften warnen zu Recht vor den Folgen einer schleichenden Deindustrialisierung Deutschlands.
Betriebsbedingte Kündigungen stehen an
Ist ein Personalabbau unvermeidbar, gilt: Eine Transfergesellschaft sollte als zukunftsorientierte Lösung fester Bestandteil der betrieblichen Strategie sein. Für die Belegschaft ist sie oftmals der einzige Weg, um Massenarbeitslosigkeit zu verhindern. Eine Transfergesellschaft ermöglicht Beschäftigten nach einem Stellenabbau den nahtlosen Übergang in eine befristete Anschlussbeschäftigung, statt unmittelbar arbeitslos zu werden. Beschäftigte erhalten dabei eine finanzielle Absicherung von meist rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens (Transferkurzarbeitergeld plus Aufstockung) sowie gezielte Qualifizierung, Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung in neue Beschäftigung. Die Konditionen des Modells bestimmen die betrieblichen Parteien. Für Unternehmen und Betriebsräte bietet die Transfergesellschaft die Chance auf einen sozialverträglichen Personalabbau ohne direkte Arbeitslosigkeit und verbessert die Perspektiven auf eine nachhaltige Weiterbeschäftigung erheblich.
Wie eine Transfergesellschaft konkret funktioniert und worauf in der Praxis zu achten ist, erläutert Dr. Martin Rosemann in seinen kostenlosen Webinaren am 11.02.26, 22.04.26 und 24.06.26.
Vom Puffer zum aktiven Politikinstrument
Die vergangenen Monate zeigen deutlich: Die Transfergesellschaft ist längst kein passives Wartezimmer mehr, sondern ein aktives Instrument zur Abfederung des Strukturwandels und zur Gestaltung der Transformation. Die Finanzierung wird vom abgebenden Unternehmen und dem Staat gemeinsam getragen. Die Beschäftigten gewinnen bis zu zwölf Monate Zeit, bleiben finanziell abgesichert und werden bei ihrer beruflichen Neuorientierung professionell begleitet. Neben Vermittlung sind auch Qualifizierungsmaßnahmen, Umschulungen, Praktika sowie Probearbeiten während der Transferzeit möglich.
Nutzen Sie als Betriebsrat Ihre Mitbestimmungsrechte im Rahmen von Interessenausgleich und Sozialplan konsequent und kommen Sie frühzeitig auf uns zu. Wir beraten Sie gerne!
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Dr. Martin Rosemann
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