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Das Modell Transfergesellschaft (TG) ist ein wirksames arbeitsmarktpolitisches Instrument, wenn ein betrieblicher Personalabbau unvermeidlich ist. Ziel ist es, die Beschäftigten in einer schwierigen Situation zu begleiten, materiell abzusichern, zu beraten, zu qualifizieren und wenn möglich zügig in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.
Transfergesellschaften werden über ein gesetzlich definiertes Verfahren in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert (§§ 110 ff. SGB III Transfermaßnahmen).
Finanziert wird die Transfergesellschaft weitgehend durch Beiträge des abgebenden Betriebes (Sozialversicherungsbeiträge, Aufzahlungen, Qualifizierung, Coaching, Kosten für den Transferträger usw.) sowie durch staatliches Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III). Die betroffenen Mitarbeiter wechseln aus dem abgebenden Unternehmen in eine sogenannte betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit. Damit wird die Transfergesellschaft der neue Arbeitgeber.
Im neuen Arbeitsverhältnis erfolgen nur Aktivitäten, die das Ziel haben, vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren und eine neue Perspektive zu finden.
In der Transfergesellschaft sind Beschäftigte sozialversicherungspflichtig beschäftigt und können sich ausschließlich um die berufliche Neuorientierung kümmern. Die Dauer der befristeten Beschäftigung ist auf maximal zwölf Monate begrenzt. Diese Zeit „schenkt“ der Staat den von Personalabbau Betroffenen.
Arbeitnehmer sind nicht arbeitslos, sondern regulär „beschäftigt“ mit dem einzigen Ziel, sich um die berufliche Zukunft zu kümmern.
Der Wechsel erfolgt immer freiwillig. Zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer sowie der Transfergesellschaft wird ein Vertrag abgeschlossen, um das bisherige Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden und den Eintritt des Mitarbeiters in die Transfergesellschaft zu ermöglichen: der sogenannte „Dreiseitige Vertrag“.
Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
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